I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) lebte im Streitjahr 2002 mit seinem im Juli 1999 geborenen Sohn T, dem im Juli 2002 geborenen Sohn N sowie der mit ihm nicht verheirateten Mutter beider Kinder in einem gemeinsamen Haushalt. Er war ganzjährig selbständig und zeitweise zusätzlich auch nichtselbständig berufstätig, daneben erzielte er positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Kindesmutter studierte ganzjährig an einer Hochschule.
Im Streitjahr wurde T sieben Monate --vom 1. Januar bis 31. Juli 2002-- und N fünf Monate --vom 1. August 2002 bis Jahresende-- von einer Tagesmutter betreut. Die Kosten von 2 730 EUR für T und 1 746 EUR für N trug allein der Kläger.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|