FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.09.1998
I 1266/98
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 31 Satz 1 ; EStG § 32 Abs. 6 Satz 4 ; EStG § 36 Abs. 2 ;

Kinderfreibetrag für in Dänemark lebende Kinder eines im Inland lebenden Deutschen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.09.1998 - Aktenzeichen I 1266/98

DRsp Nr. 2002/2196

Kinderfreibetrag für in Dänemark lebende Kinder eines im Inland lebenden Deutschen

Einem im Inland lebenden Deutschen steht für seine in Dänemark lebenden Kinder, die nach dänischem Recht Kindergeld erhalten, der halbe Kinderfreibetrag zu.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 31 Satz 1 ; EStG § 32 Abs. 6 Satz 4 ; EStG § 36 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen, hilfsweise um die Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung (ag. Bel.).

Der Kläger hat drei Kinder. C (geb. 1996) lebt in Deutschland. Für C hat der Kläger in 1996 1.200,-- DM Kindergeld bezogen.

Zusammen mit der in Dänemark lebenden Frau ... hat der Kläger zwei nichteheliche Kinder, nämlich A (geb. 1995) und B (geb. am 8. November 1991). Beide Kinder leben bei der Kindesmutter.

Die Kindesmutter beantragte 1995 bei der dänischen Familienrechtsbehörde Festsetzung des Kindesunterhaltes für A und B nach dänischem Recht.