BFH, Beschluß vom 26.10.2000 - Aktenzeichen VI B 116/00
DRsp Nr. 2001/845
Kindergeld
Lehnt die Familienkasse die Gewährung von Kindergeld mangels sachlicher Zuständigkeit ab, bedarf es keiner weiteren Darlegung, dass ein derartiger Bescheid nicht nur bestimmte Zahlungszeiträume betrifft, sondern die Zahlungspflicht schlechthin verneint.