FG Nürnberg - Urteil vom 21.03.2019
6 K 1373/18

Kindergeld

FG Nürnberg, Urteil vom 21.03.2019 - Aktenzeichen 6 K 1373/18

DRsp Nr. 2019/6887

Kindergeld

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und die Rückforderung von Kindergeld rechtmäßig sind.

Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger. Seine Tochter A , geboren am xx.xx.2010, lebt seit ihrer Geburt bei ihrer Mutter in Polen, die ebenfalls polnische Staatsangehörige ist.

Mit Bescheid vom 03.09.2015 setzte die Beklagte zugunsten des Klägers für A ab Juli 2015 Kindergeld fest, weil er in Deutschland wohnte, arbeitete, mit der nicht erwerbstätigen Kindsmutter, seiner damaligen Ehefrau, in Polen einen gemeinsamen Haushalt führte und für A kein Anspruch auf polnische Familienleistungen bestand.

1. 2.