EStG § 62 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3 ; SozSichAbk JUG Art. 28 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 168
Kindergeld; Abkommen Deutschland-Jugoslawien
BFH, Beschluss vom 04.11.2002 - Aktenzeichen VIII B 131/02
DRsp Nr. 2003/180
Kindergeld; Abkommen Deutschland-Jugoslawien
Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass Art. 28 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit seinem Wortlaut gem. zu verstehen ist und deshalb nur die dort ausdrücklich genannten Personenkreise erfasst.
Normenkette:
EStG § 62 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3 ; SozSichAbk JUG Art. 28 ;
Gründe:
Die Beschwerde ist unzulässig.
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