Die Beteiligten streiten darum, ob dem Kläger Kindergeld für seine Tochter S. zusteht.
Der Kläger ist amerikanischer Staatsbürger und Mitglied des zivilen Gefolges der US-Streitkräfte. Seine Frau war deutsche Staatsangehörige. Sie verstarb am 15.07.2004. Bis zu diesem Zeitpunkt war sie kindergeldberechtigt für ihre am 29.01.1987 geborene Tochter S.. Diese ist Schülerin und wird nach einer Bestätigung der Schule das Abitur im Jahre 2007 ablegen. Die Tochter ist deutsche Staatsangehörige.
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