Streitig ist, ob der Beklagte (die Familienkasse des Arbeitsamts - FK -) zu Recht die Bewilligung von Kindergeld für die im streitigen Zeitraum schon über 18 Jahre alte Tochter T der Klin. für die Zeit 1/1996 bis 5/1996 aufheben und das von 1/1996 bis 5/1996 noch zur Auszahlung gekommene Kindergeld in Höhe von 1.500,- DM zurückfordern durfte. Gegenstand des Rechtsstreits ist der Aufhebungs-, Änderungs- und Rückforderungsbescheid vom 13.02.1998.
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