Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Klägerin für ihre Tochter Kindergeld für den Zeitraum zusteht, an dem die Tochter an Veranstaltungen im Rahmen eines Qualifizierungsprogramms zur Förderung von Kindern in Tagespflege teilgenommen hat.
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