FG Köln vom 01.10.1998
4 K 1705/97
Fundstellen:
EFG 1999, 30

Kindergeld: Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Einkünfteermittlung

FG Köln, vom 01.10.1998 - Aktenzeichen 4 K 1705/97

DRsp Nr. 2001/2910

Kindergeld: Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Einkünfteermittlung

Im Rahmen der Prüfung, ob die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den anteiligen Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 6 EStG übersteigen, ist der bei fehlendem Nachweis konkreter Werbungskosten zu berücksichtigende Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von DM 2.000 für jeden Kalendermonat, in dem die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld vorliegen, mit je 1/12 anzusetzen.

Für die Praxis:

Die Finanzverwaltung folgt inzwischen - entgegen ihrer früheren Auffassung - der gefestigten Rechtsprechung der FG (vgl. auch EStR 192 a Abs. 2 Nr. 1).

Fundstellen
EFG 1999, 30