BFH - Beschluß vom 19.02.2002
VIII B 143/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1022

Kindergeld; Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung

BFH, Beschluß vom 19.02.2002 - Aktenzeichen VIII B 143/01

DRsp Nr. 2002/7412

Kindergeld; Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung

Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Aufenthalts im Ausland können nur dann als Ausbildung anerkannt werden, wenn sie von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche Sprachausbildung rechtfertigt. Ist der Sprachaufenthalt in einer Studien- oder Ausbildungsordnung nicht vorgeschrieben oder zumindest empfohlen, setzt das i.d.R. einen begleitenden Sprachunterricht von wöchentlich 10 Unterrichtsstunden voraus.

Gründe:

I. Die Tochter (H) der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) bestand im Juli 1999 die Reifeprüfung. H hielt sich ab September 1999 als Au-pair-Mädchen in Frankreich auf und besuchte hierbei in der Zeit vom 4. Oktober 1999 bis 31. März 2000 den Sprachkurs "Francais Langue Etrangère" im Umfang von sechs Unterrichtsstunden je Woche.