FG München - Urteil vom 22.01.2008
12 K 775/07
Normen:
EStG (2002) § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1640

Kindergeld: Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung; Begleitender theoretisch-systematischer Sprachunterricht

FG München, Urteil vom 22.01.2008 - Aktenzeichen 12 K 775/07

DRsp Nr. 2008/17753

Kindergeld: Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung; Begleitender theoretisch-systematischer Sprachunterricht

1. Eine Au-pair-Tätigkeit im Ausland kann wegen der damit verbundenen, allen Berufen förderlichen Sprachausbildung als Berufsausbildung angesehen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder ein Auslandssprachaufenthalt in der Ausbildungsordnung oder Studienordnung für den angestrebten Beruf vorgeschrieben oder empfohlen wird, oder der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet wird, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt. 2. Ein während des Au-pair-Aufenthalts im Ausland belegter Sprachkurs mit einem Umfang von weniger als 10 Wochenstunden ist kindergeldrechtlich nur dann relevant, wenn er zu einem Prüfungsabschluss führt, der international oder zumindest in dem Land, in dem das Kind eine Berufstätigkeit anstrebt, anerkannt ist.

Normenkette:

EStG (2002) § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger Kindergeld für seine Tochter T (geboren am ...1986) für die Zeit ab Juli 2006 zusteht.