Kindergeld; Ausländer ohne gesicherten aufenthaltsrechtlichen Status
BFH, Beschluß vom 29.05.2000 - Aktenzeichen VI B 66/00
DRsp Nr. 2000/7594
Kindergeld; Ausländer ohne gesicherten aufenthaltsrechtlichen Status
Es ist eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung, da noch nicht durch den BFH geklärt, ob die Regelung des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG, wonach Ausländer ohne gesicherten aufenthaltsrechtlichen Status kein Kindergeld erhalten, mit Art. 3 Abs. 1 des GG vereinbart.