Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Streitgegenstand ist der Anspruch des Klägers auf Kindergeld für seine Tochter S (geboren am ...1988). Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob S wegen einer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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