Kindergeld bei Anmeldung zur weiterführenden Schule
FG Nürnberg, vom 07.05.1998 - Aktenzeichen VI 10/98
DRsp Nr. 2001/3163
Kindergeld bei Anmeldung zur weiterführenden Schule
Das "Warten auf einen Ausbildungsplatz" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 cEStG setzt eine mehr oder weniger große Lücke zwischen einem Lebens- oder Ausbildungsabschnitt und einem neuen Ausbildungsabschnitt voraus. Allein durch die Anmeldung zu einer weiterführenden Schule wird kein "Warten auf einen Ausbildungsplatz" begründet.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.