1. Sachverhalt:
Die Beigeladene ist die Mutter eines im Jahre 1953 geborenen Sohnes, der wegen geistiger Behinderung seit dem Jahre 1962 in einer Heil- und Pflegeanstalt untergebracht ist. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) zahlt seitdem Hilfe zur Pflege gemäß §
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