1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld für ihre Tochter …, geboren am … 1987. Streitig ist im Klageverfahren nur noch der Kindergeldzeitzraum vom Juni 2005 bis April 2007.
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