BFH, Beschluss vom 16.01.2007 - Aktenzeichen III R 33/05
DRsp Nr. 2007/4873
Kindergeld: Beiladung des Sozialhilfeträgers
1. Zur notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO.2. Zahlt die Familienkasse das Kindergeld an den Sozialhilfeträger aufgrund eines geltend gemachten Erstattungsanspruchs aus und teilt das dem Kindergeldberechtigten durch Abrechnungsbescheid mit, so muss im finanzgerichtlichen Verfahren des Kindergeldberechtigten gegen den Abrechnungsbescheid der Sozialhilfeträger notwendig beigeladen werden.