1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld für den Sohn der Klägerin T, geboren am 17. Dezember 1989, für den Zeitraum August bis November 2013 zu Recht aufgehoben hat.
T absolvierte nach Erwerb der Mittleren Reife eine Ausbildung im Ausbildungsberuf Informationstechniker-Handwerk und legte im Juni/Juli 2013 an der Meisterschule der Handwerksschule seine Meisterprüfung ab. Die Prüfungsergebnisse wurden den Teilnehmern am 30. Juli 2013 bekannt gegeben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|