I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragsgegner zu Recht die Kindergeldfestsetzung aufgehoben und Kindergeld für den Zeitraum von Januar 2010 bis Januar 2012 in Höhe von 4.600 € zurückgefordert hat.
Die Antragstellerin hat zwei Söhne. Ihr Söhne A und B sind ... bzw. ... geboren worden.
Zunächst hatte die Antragstellerin die Kindergeldnummer .../...-1. Im Jahr 2006 bat sie nach der Trennung ihres Mannes um eine neue Kindergeldnummer. Hiernach erhielt sie die Kindergeldnummer .../...-2.
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