Der Kläger ist der Vater des am 12. September 1977 geborenen A. Der Sohn leistete in der Zeit vom 1. Juli 1997 bis zum 31. Juli 1998 Zivildienst. Ausweislich des Bescheides des Bundesamtes für den Zivildienst vom 16. Juni 1998 stand dem Sohn des Klägers am Entlassungstag gemäß §
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