1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Kindergeld für den Zeitraum 1. Juni 2009 bis 30. September 2009 für den Sohn der Klägerin, M., geb. am 27. Januar 1990.
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