BFH - Beschluss vom 22.02.2007
III B 70/05
Normen:
AO § 171 Abs. 10 ; EStG § 68 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1083
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 207/03

Kindergeld: ESt-Bescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für Kindergeld

BFH, Beschluss vom 22.02.2007 - Aktenzeichen III B 70/05

DRsp Nr. 2007/6481

Kindergeld: ESt-Bescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für Kindergeld

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass es sich bei der Festsetzung der ESt des Kindes und der Kindergeldfestsetzung zu Gunsten der Eltern um grds. unterschiedliche Verfahren handelt und der für das Kind ergangene ESt-Bescheid keinen Grundlagenbescheid i. S. von § 171 Abs. 10 AO darstellt.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 10 ; EStG § 68 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob die Bezüge und Einkünfte der am ... 1978 geborenen Tochter A des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) mehr als 7 188 EUR im Kalenderjahr 2002 betragen haben.

A legte am 11. Dezember 2001 ihre Abschlussprüfung an der Hochschule ... ab. Ab 1. Februar 2002 begann sie ihr Referendariat als Lehreranwärterin in B. Ausweislich des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2002 vom 28. April 2003 betrugen ihre Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit 11 344 EUR, Werbungskosten wurden in Höhe von 1 144 EUR berücksichtigt, so dass sich ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf 10 200 EUR beliefen.