Kindergeld; Fiktion der Aufenthaltserlaubnis; Erlaubter Aufenthalt; Aufenthaltstitel - Kindergeldanspruch eines fremden Staatsangehörigen ohne Aufenthaltsberechtigung und -erlaubnis bei nur erlaubtem Aufenthalt
FG Niedersachsen, Urteil vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 10 K 226/02
DRsp Nr. 2007/7628
Kindergeld; Fiktion der Aufenthaltserlaubnis; Erlaubter Aufenthalt; Aufenthaltstitel - Kindergeldanspruch eines fremden Staatsangehörigen ohne Aufenthaltsberechtigung und -erlaubnis bei nur "erlaubtem" Aufenthalt
1. Die gesetzliche Fiktion der Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG begründet die für den Bezug von Kindergeld an Ausländer erforderliche rechtliche Befugnis zum Aufenthalt in Deutschland i. S. des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG.2. Da § 69AuslG in Abs. 2 bzw. Abs. 3 danach unterscheidet, ob ein Aufenthalt nur als "geduldet" oder als "erlaubt" fingiert wird, schlägt diese Unterscheidung auch auf die für die Kindergeldberechtigung maßgeblichen Rechtsfolgen durch. Denn § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG knüpft an eben diese ausländerrechtliche Unterscheidung an.