Die Beteiligten streiten im Hinblick auf die Kindergeldberechtigung der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) darum, ob sich ihr Sohn (S) während einer Sprachausbildung in England in Berufsausbildung befand.
Der im Jahre 1976 geborene S hatte ab September 1997 einen Englischkurs am Dundee-College in Großbritannien als Vollzeitstudent belegt, der bis Juni 1998 dauern und wöchentlich 21 Stunden umfassen sollte. Er beabsichtigte, im Wintersemester 1998 den Studiengang "International Economic Studies" an der University of Limburg in Maastricht (M) zu belegen.
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