1. Ein Angehöriger eines EU-Mitgliedstaates, der im Bundesgebiet selbstständig tätig ist, ohne - ggf. auf seinen Antrag - in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein, unterfällt nicht dem persönlichen Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.2. Für diesen verbleibt es beim Ausschluss des Anspruchs auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz gemäß § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2EStG, wenn für im Heimatstaat lebende Kinder dort Kindergeld oder dem Kindergeld vergleichbare Leistungen gewährt werden oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wären.
Normenkette:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 63 Abs. 1 ; EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; EG-Verordnung Nr. 1408/71;
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten über einen Kindergeldanspruch des Klägers für seine beiden Kinder.
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