BFH, Beschluß vom 13.09.2000 - Aktenzeichen VI B 134/00
DRsp Nr. 2000/9645
Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis
»Die Klage eines Ausländers, der nur eine Aufenthaltsbefugnis besitzt, auf Zahlung von Kindergeld hat bei summarischer Beurteilung hinreichende Aussicht auf Erfolg. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann deshalb PKH gewährt werden (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung).«