Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der in Polen lebenden Klägerin Kindergeld auch für Zeiträume zusteht, in denen sie nicht in Deutschland gearbeitet hat.
Die Klägerin ist polnische Staatsangehörige. Sie lebt mit ihrem Ehemann und den
gemeinsamen Kindern N (geb. am 7. Oktober 2000) und P
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