Die Klägerin hat für ihre Tochter S, geboren am 1. Oktober 1988, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes Kindergeld bezogen. Den Antrag auf Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus lehnte die beklagte Familienkasse mit Bescheid vom 15. Januar 2007 ab, weil die Klägerin die für den Kindergeldanspruch erheblichen Tatsachen nicht angegeben und die notwendigen Unterlagen nicht eingereicht habe.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|