Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Streitgegenstand ist der Anspruch des Klägers auf Kindergeld für seinen Sohn M (geboren am ...1989). Dabei geht es um die Frage, ob der Kindergeldanspruch für einen bestimmten Zeitraum deshalb entfallen ist, weil die Bemühungen, die M im Rahmen eines auf Selbstunterricht aufbauenden Lehrgangs erbracht hat, nicht die Merkmale einer Ausbildung erfüllen sollen. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|