Die Klägerin ist Mutter des am …. Mai 1981 geborenen Sohnes A. Der Sohn war seit seinem 16. Lebensjahr bis in den hier streitigen Zeitraum hinein drogenabhängig und psychisch krank. Im Zeitraum vom 27. Juni 2006, bis 08. Juli 2002 und im April 2003 war der Sohn stationär in einer Klinik aufgenommen.
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