Streitig ist die Rechtsfrage, ob Kindergeld auch für ein über 25 Jahre altes Kind zu gewähren ist, das einen sog. "Anderen Dienst" im Ausland gem. §
Die Klägerin (Klin.) ist Mutter des im Januar 1983 geborenen Kindes K. Sie bezog für K laufend bis einschließlich Januar 2008 (Vollendung des 25. Lebensjahres) Kindergeld.
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