I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) sowie ihr Ehemann leben in Deutschland und arbeiten seit 2001 bzw. 1981 in der Schweiz. Der Ehemann der Klägerin bezog für die gemeinsamen drei Kinder A (geb. am ... Mai 1986), B (geb. am ... Februar 1990) und C (geb. am ... August 1996) von der Beklagten und Revisionsbeklagten (Familienkasse) Kindergeld.
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