Streitig ist, ob die Kindergeldfestsetzung für den Sohn A. der Klägerin rückwirkend aufgehoben werden durfte, weil die Einkünfte des Sohnes den maßgebenden Grenzbetrag überschritten haben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|