I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist iranischer Staatsbürger und lebt als sonstiger politisch Verfolgter i.S. von §
K, die über eine Aufenthaltsbefugnis gemäß §
Am 31. März 1998 stellte der Kläger einen Antrag auf Kindergeld für Z sowie für seine beiden leiblichen Kinder. In dem Antragsvordruck war in der Zeile "Familienstand" das Kästchen "verheiratet" angekreuzt. Daraufhin gewährte die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) ab Januar 1998 für alle drei Kinder Kindergeld, das für den Zeitraum Februar bis Mai 1998 an das Sozialamt erstattet wurde.
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