I.
Der verheiratete Kläger ist polnischer Staatbürger und betreibt seit Mai 2004 in der Bundesrepublik Deutschland eine selbständige gewerbliche Tätigkeit im Bereich des Handwerks. Er hat drei Kinder, S. (geb. am 03.02.1982), C. (geb. am 15.10.1984) und K. (geb. am 05.08.1993). Seine Ehefrau und die Kinder leben in Polen.
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