I.
Streitig ist, ob bei der Berechnung der Einkommensteuer der Kinderfreibetrag in Höhe von 6.912 DM mit Kindergeld, das in österreich an die Mutter des Kindes gezahlt wurde, verrechnet werden darf.
Die Kläger wurden als Ehegatten im Streitjahr 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Kläger sind Eltern eines gemeinsamen Kindes. Ferner ist der aus österreich stammende Kläger Vater eines weiteren Kindes aus einer früheren Ehe. Dieses Kind lebte in österreich bei seiner Mutter. Der Kläger zahlte den geschuldeten Unterhalt in Höhe von jährlich 4.800 DM.
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