FG Niedersachsen - Urteil vom 24.08.2006
6 K 278/06
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 ;
Fundstellen:
DB 2007, 198
EFG 2006, 1768

Kindergeld; Jahresgrenzbetrag; VBL-Beiträge; Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge - Gleichstellung von VBL-Beiträgen mit Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.08.2006 - Aktenzeichen 6 K 278/06

DRsp Nr. 2006/29717

Kindergeld; Jahresgrenzbetrag; VBL-Beiträge; Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge - Gleichstellung von VBL-Beiträgen mit Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

1. Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrages abzuziehen. 2. Die vom Arbeitgeber des Kindes abgeführten Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sind den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar und daher ebenfalls bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrages zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der Tochter des Klägers auch deren Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu berücksichtigen sind.