BFH - Urteil vom 17.06.2010
III R 59/09
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg , vom 30.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1831/09

Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

BFH, Urteil vom 17.06.2010 - Aktenzeichen III R 59/09

DRsp Nr. 2010/15758

Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

Beiträge des Kindes zur tarifvertraglich vorgesehenen VBL-Pflichtversicherung sind bei der Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht von dessen Einkünften und/oder Bezügen abzuziehen, wenn das Kind gesetzlich rentenversichert ist.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 2;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bezog für ihre im Jahr 1983 geborene Tochter (T) Kindergeld. T wurde im Streitzeitraum Januar 2005 bis einschließlich September 2005 zur operationstechnischen Assistentin ausgebildet. Danach war T bis zum Jahresende arbeitslos.