I. Die 1984 geborene Tochter (T) der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) beendete im Juli 2002 die Realschule mit der mittleren Reife. Ab 1. November 2002 arbeitete sie als geringfügig Beschäftigte für einen monatlichen Lohn von 325 EUR, ab Mai 2003 von 400 EUR. Von November 2002 bis August 2003 absolvierte sie außerdem (ohne Entgelt) ein Praktikum bei einem Rundfunksender. Im Februar und März 2003 bewarb sie sich für das Schuljahr 2003/2004 bei verschieden Fachoberschulen. Seit September 2003 besucht sie eine Fachoberschule.
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