Der Kläger wurde für die Streitjahre einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Der Kläger lebt seit September 1983 zusammen mit Frau Petra S. Frau S war zu diesem Zeitpunkt noch mit Herrn Dirk S verheiratet. Die Ehe wurde am 14.12.1985 durch Urteil des Amtsgerichts H geschieden. Der Kläger ist der leibliche Vater des am 24.08.1984 geborenen Kindes Kirsa S. Die Mutter des Kindes ist Frau Petra S. Das Kind Kirsa lebt seit seiner Geburt in dem gemeinsamen Haushalt des Klägers und ihrer Mutter. Kirsa wurde im Wesentlichen auf Kosten des Klägers und ihrer Mutter unterhalten.
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