FG Niedersachsen - Urteil vom 18.07.2013
16 K 107/11
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2;

Kindergeld: Krankheitskosten als Einkünfte und Bezüge mindernde Aufwendungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.07.2013 - Aktenzeichen 16 K 107/11

DRsp Nr. 2014/52

Kindergeld: Krankheitskosten als Einkünfte und Bezüge mindernde Aufwendungen

Zum Begriff der Einkünfte und Bezüge gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Krankheitsfolgekosten aufgrund der Erkrankung eines Kindes am Marfan-Syndrom gehören zu den unvermeidbaren, die Einkünfte und Bezüge des Kindes mindernden Aufwendungen, weil diese Einkünfte, soweit sie für die Folgen der Erkrankung aufgewandt werden müssen, dem Kind zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung nicht zur Verfügung stehen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 2;

Tatbestand:

Strittig ist der Anspruch auf Kindergeld der Klägerin für ihren Sohn M, geb. 21. April 1990, für das Jahr 2010.