FG Niedersachsen - Urteil vom 16.06.2006
1 K 303/05
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 ;

Kindergeld; Meldung als Arbeitssuchender; Arbeitslosenmeldung - Kein Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei automatischer Löschung als Arbeitssuchender

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2006 - Aktenzeichen 1 K 303/05

DRsp Nr. 2006/29728

Kindergeld; Meldung als Arbeitssuchender; Arbeitslosenmeldung - Kein Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei automatischer Löschung als Arbeitssuchender

1. Eine Meldung als Arbeitssuchender i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ist gegeben, wenn ein Kind selbst bei der Bundesagentur für Arbeit vorspricht, sich arbeitslos meldet und bekundet, die Ausbildung fortsetzen zu wollen. 2. Der Gesetzgeber hat weder angeordnet, dass die Arbeitslosenmeldung kontinuierlich zu wiederholen ist, noch hat er den Agenturen für Arbeit die Möglichkeit eingeräumt, durch Streichungen in der Meldeliste über den Fortbestand eines Kindergeldanspruchs zu befinden. Die automatische Löschung als Arbeitssuchender führt daher nicht zum Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld für den Sohn D des Klägers in der Zeit von Mai - September 2004 vorgelegen haben.