Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte (Familienkasse) den Kindergeldantrag des Klägers für seine drei Kinder für die Monate Mai 2004 bis Dezember 2005 neu zu bescheiden hat.
Der Kläger wohnt mit seiner Ehefrau und seinen drei Kindern … in Polen. Der polnische Arbeitgeber entsandte den Kläger u. a. in den Zeiten vom 26. September 2004 bis 25. September 2005 … in einen Betrieb in Deutschland. Ausweislich der Arbeitgeberbescheinigungen bestand in diesen Zeiten kein Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit.
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