BFH - Beschluss vom 21.04.2006
III S 31/05 (PKH)
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. c ; FGO § 142 ; SGB III § 38 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1467
DStRE 2006, 1164

Kindergeld: Nachweis des ernsthaften Bemühens um Ausbildungsplatz

BFH, Beschluss vom 21.04.2006 - Aktenzeichen III S 31/05 (PKH)

DRsp Nr. 2006/18627

Kindergeld: Nachweis des ernsthaften Bemühens um Ausbildungsplatz

Die Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil die Fragen, ob für den Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz die Meldung als Ausbildungsplatzsuchender bei der Agentur für Arbeit ausreicht und ob und unter welchen Voraussetzungen die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen einstellen kann, noch nicht höchstrichterlich geklärt sind.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. c ; FGO § 142 ; SGB III § 38 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

Der Antrag der Klägerin, ihr für das Revisionsverfahren, in dem sie Revisionsklägerin ist, Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren, ist begründet.