Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Bescheid, durch den die Festsetzung von Kindergeld bestandskräftig abgelehnt worden ist, geändert werden kann mit der Begründung, die dem Bescheid zu Grunde liegende Rechtsauffassung habe sich nachträglich geändert. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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