Streitig ist, ob der Kläger aufgrund eines Pflegekindschaftsverhältnisses für das Kind D (geb. am 13. Februar 1995) kindergeldberechtigt ist.
D ist in R in Nordrhein-Westfalen geboren worden. Die Kindsmutter, Frau C, hat sich später von dem Kindsvater, Herrn G (zukünftig: Beigeladener), getrennt und ist zusammen mit D nach K verzogen. Die Eltern von D sind inzwischen geschieden.
Die Kindesmutter hatte erhebliche Schwierigkeiten mit der Erziehung von D. Deshalb kam D mit ungefähr neun Jahren in eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in H („Haus T”). Dort wurde sie ungefähr fünf Jahre lang betreut.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|