I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt für das Streitjahr 2009 Kindergeld für ihren Sohn. Streitig ist zwischen den Beteiligten insbesondere, in welcher Höhe Fahrtkosten bei der Ermittlung des Grenzbetrages zu berücksichtigen sind.
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