Streitig ist, ob die Familienkasse zu Recht Kindergeld für die Kinder A und B zurückgefordert hat.
Der Kläger und seine getrennt lebende Ehefrau, die Beigeladene, sind Eltern der ... und ... geborenen Kinder A und B. Seit ... leben die Eheleute getrennt. Die Kinder leben seitdem im Haushalt der Mutter. Der Kläger bezog das Kindergeld.
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