Kindergeld; Rückforderungsbescheid; Erlass; Billigkeitsverfahren - Die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheids betr. Kindergeld wird nicht durch den (möglichen) Erlass des Rückforderungsbetrages berührt
FG Niedersachsen, Urteil vom 08.03.2001 - Aktenzeichen 9 K 437/97 Ki
DRsp Nr. 2001/8835
Kindergeld; Rückforderungsbescheid; Erlass; Billigkeitsverfahren - Die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheids betr. Kindergeld wird nicht durch den (möglichen) Erlass des Rückforderungsbetrages berührt
1. Der Umstand, ob ein Rückforderungsbetrag betr. Kindergeld zu erlassen ist, berührt die Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides nicht.2. Über einen Erlass ist allein in einem von der Festsetzung und Rückforderung getrennten Verfahren zu entscheiden.3. Mit § 227AO hat der Gesetzgeber zwar ein gesondertes Billigkeitsverfahren geschaffen, das aber seine Eigenständigkeit bewahrt. Dafür spricht auch, dass ein Erlass gem. § 227AO eine der gerichtlichen Prüfung nur in eingeschränktem Maße zugängliche Ermessensentscheidung ist.