FG München - Urteil vom 13.03.2014
5 K 745/12
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 3; AO § 8; AO § 9; AO § 19 Abs. 1 S. 2;

Kindergeld, Schulbesuch minderjähriger Kinder im Ausland (Tunesien) Beibehaltung des Wohnsitzes des Kindes im Inland (neben dem ausländischen) hängt von verschiedenen Faktoren ab

FG München, Urteil vom 13.03.2014 - Aktenzeichen 5 K 745/12

DRsp Nr. 2014/11722

Kindergeld, Schulbesuch minderjähriger Kinder im Ausland (Tunesien) Beibehaltung des Wohnsitzes des Kindes im Inland (neben dem ausländischen) hängt von verschiedenen Faktoren ab

1. Im Einzelfall können auch zwei Wohnsitze nebeneinander bestehen, wenn nach den äußeren Umständen der Lebensmittelpunkt zeitlich und örtlich zwei Wohnungen in verschiedenen Orten zuzuordnen ist und so zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse gebildet worden sind. 2. Die Beibehaltung des Wohnsitzes der minderjährigen Kinder im Inland hängt nicht allein von der Dauer ihres Auslandsaufenthalts zum Zweck des Schulbesuchs oder von deren Aufenthalten während der Schulferien im Inland ab. Vielmehr sind eine Vielzahl weiterer maßgeblicher Faktoren zu berücksichtigen. Damit lässt sich hinsichtlich der Dauer des Auslandsaufenthalts keine allgemeingültige maximale zeitliche Grenze festlegen.